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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Verkaufs- und Lieferbedingungen

§ 1

Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Stanzwerk Lehmann GmbH & Co. KG erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Geschäftspartners sind unwirksam, auch wenn der Verkäufer anderweitigen Bedingungen des Käufers nicht erneut ausdrücklich widerspricht oder in Kenntnis abweichender Vereinbarungen Leistungen erbringt oder Zahlungen entgegennimmt. Etwas anderes gilt nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung. 
Diese Bedingungen gelten für alle künftigen Geschäfte, auch wenn sie nicht erneut gesondert vereinbart werden, sofern es sich um Rechtsgeschäfte gleicher oder verwandter Art handelt. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten von der ersten Auftragserteilung an über die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung einschließlich Nachtrags- und Zusatzaufträge.

§ 2

Alle Angebote sind freibleibend und werden erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung oder Rechnungserteilung verbindlich. 

§ 3

Alle Preise verstehen sich ab Werk zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Rechnungen sind innerhalb 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Werden dem Verkäufer Tatsachen bekannt, durch die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage gestellt wird, so 
werden sämtliche Forderungen des Verkäufers sofort fällig. Bei Überschreitung eines Zahlungstermins gerät der Käufer unmittelbar und ohne weitere Mahnung in Verzug. In diesem Fall werden unter Vorbehalt der Geltendmachung weiterer Rechte für die Zeit der Überschreitung gesetzliche Verzugszinsen und Kosten in der für Geldkredite bei Privatbanken üblichen Höhe berechnet, ohne dass es einer Mahnung bedarf.

§ 4

Die vom Verkäufer genannten Liefertermine sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. 
Wenn ausdrücklich schriftlich verbindliche Lieferfristen vereinbart wurden, beginnen Lieferfristen, wenn alle Einzelheiten des Auftrages geklärt sind und enden mit der Mitteilung der Versandbereitschaft an den Käufer. Der Verkäufer ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, wenn dies für den Käufer nicht im Einzelfall unzumutbar ist. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die dem 
Verkäufer die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören auch nachträglich eingetretene Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Personalmangel, Mangel an Transportmitteln, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei Lieferanten des Verkäufers oder deren Unterlieferanten eintreten –, hat der Verkäufer auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Verkäufer, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist hinauszuschieben oder wegen des noch 
nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Der Verkäufer wird sich abzeichnende Lieferverzögerungen sowie deren voraussichtliche Dauer dem Käufer unverzüglich mitteilen. Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Käufer nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Hat der Verkäufer die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten, so kann der Käufer nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist von mindestens 6 Wochen vom Vertrag zurücktreten. Die Nachfrist beginnt mit dem Eingang der Mitteilung an den Verkäufer. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen aufgrund verspäteter Leistung wird ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

§ 5

1. Die Verpackung und der Transportweg werden von uns nach ihrer Zweckmäßigkeit festgelegt. 
2. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung das Werk verlassen hat. Wird der Versand ohne Verschulden des Verkäufers unmöglich, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft auf den Käufer über. 
3. Die Kosten und die Gefahr für die Zahlungsübermittlung trägt der Käufer. Lieferung und Versand erfolgen ausschließlich ab Werk.

§ 6

Lieferungen und Leistungen sind unverzüglich zu prüfen. Mängel sind unverzüglich, versteckte Mängel spätestens innerhalb von zwei Wochen ab Lieferung schriftlich anzuzeigen. Die Gewährleistung des Verkäufers beschränkt sich auf die Nachbesserung seiner Lieferungen und Leistungen oder kostenlosen Ersatz nach Wahl des Verkäufers. Soweit gesetzlich zulässig, ist die Verpflichtung des Verkäufers zur Leistung von Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrunde, begrenzt auf den Rechnungswert, der an dem schadenstiftenden Ereignis unmittelbar beteiligten Warenmängel. Sämtliche Haftungsbegrenzungen in diesen Bedingungen gelten nicht im Falle von Vorsatz 
und grober Fahrlässigkeit bzw. bei Verletzung von Leib und Leben sowie bei Verstößen gegen wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten), wenn durch den Verstoß die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird. Bei Verstößen, welche nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich begangen wurden, ist die Haftung des Verkäufers begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) bleibt unberührt. 

§ 7

1. Der Verkäufer behält sich das Eigentum an allen gelieferten Waren und Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung vor. 
2. Soweit unser Vertragspartner Kaufmann ist, behält der Verkäufer sich das Eigentum an sämtlichen Lieferungen und Leistungen bis zur Bezahlung der Gesamtforderungen aus  der Geschäftsverbindung vor. Der Vertragspartner tritt in diesem Fall schon bei Vertragsschluss die ihm zur Veräußerung oder aus einem sonstigen Rechtsgrunde zustehendenForderungen gegen seinen Abnehmer mit allen Nebenrechten sicherungshalber in voller Höhe an den Verkäufer ab. 
3. Werden die gelieferten Waren oder die daraus vom Käufer hergestellten Waren, an denen der Verkäufer Eigentum oder Miteigentum hat, vom Käufer be- oder verarbeitet, erstreckt sich der Eigentumsvorbehalt auch auf die gesamte neue Sache. Der Käufer erwirbt Miteigentum zu dem Bruchteil, der dem Verhältnis seiner Zahlung zu dem der vom 
Verkäufer gelieferten Ware entspricht. 
4. Übersteigt der Wert des dem Verkäufer zur Sicherheit dienenden und unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstandes die bestehende Gesamtforderung um mehr als 
20%, so wird der Verkäufer auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe von Sicherheiten verpflichtet. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt dem Verkäufer. 
5. Der Verkäufer ist berechtigt, die Eigentumsvorbehaltsrechte geltend zu machen, ohne vom Vertrag zurückzutreten.

§ 8

Der Käufer kann gegenüber den Vergütungsansprüchen des Verkäufers nur mit unstreitig bestehenden bzw. rechtskräftig festgestellten oder von dem Verkäufer anerkannten Forderungen aufrechnen. Im Übrigen ist die Aufrechnung ausgeschlossen.Zur Ausübung eines Zurückhaltungsrechts ist der Käufer nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche aus demselben rechtlichen Verhältnis herrühren und unstreitig oder rechtskräftig festgestellt oder von dem Verkäufer anerkannt sind. 

§ 9

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Köln. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

§ 10

Die Unwirksamkeit und Nichtigkeit einzelner Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt nicht die Rechtsgültigkeit der übrigen Bestimmungen. 

Stand: August 2018