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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Verkaufs- und Lieferbedingungen

§ 1
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Stanzwerk Lehmann GmbH & Co. KG erfol-gen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäfte, auch wenn sie nicht nochmal ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Ge-schäftsbedingungen des Geschäftspartners sind unwirksam. Etwas anderes gilt nur bei aus-drücklicher schriftlicher Vereinbarung. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten von der ersten Auftragserteilung an über die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung.
§ 2
Alle Angebote sind freibleibend und werden erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestäti-gung oder Rechnungserteilung verbindlich.
§ 3
Alle Preise verstehen sich ab Werk zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Rechnungen sind innerhalb 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Werden dem Verkäufer Tatsachen bekannt, durch die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage gestellt wird, so werden sämtliche Forderungen des Verkäufers sofort fällig. Bei Überschreitung eines Zah-lungstermins werden unter Vorbehalt der Geltendmachung weiterer Rechte für die Zeit der Überschreitung Zinsen und Kosten in der für Geldkredite bei Privatbanken üblichen Höhe berechnet, ohne dass es einer Mahnung bedarf.
§ 4
Die vom Verkäufer genannten Termine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht aus-drücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Lieferfristen beginnen, wenn alle Ein-zelheiten des Auftrages geklärt sind und enden mit der Mitteilung der Versandbereitschaft an den Käufer. Der Verkäufer ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt. Lie-fer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen,
die dem Verkäufer die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören auch nachträglich eingetretene Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstö-rungen, Streik, Aussperrung, Personalmangel, Mangel an Transportmitteln, behördliche An-ordnungen usw., auch wenn sie bei Lieferanten des Verkäufers oder deren Unterlieferanten eintreten –, hat der Verkäufer auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Verkäufer, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Wenn die Behin-derung länger als drei Monate dauert, ist der Käufer nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Hat der Verkäufer die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten, so kann der Käufer nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist von mindestens 6 Wochen vom Vertrag zurücktreten. Die Nachfrist beginnt mit dem Eingang der Mitteilung an den Verkäufer. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wird ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
§ 5
1. Die Verpackung und der Transportweg werden von uns nach ihrer Zweckmäßigkeit fest-gelegt.
2. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung das Werk verlassen hat. Wird der Versand ohne Verschulden des Verkäufers unmöglich, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft auf den Käufer über.
3. Die Kosten und die Gefahr für die Zahlungsübermittlung trägt der Käufer. Lieferung und Versand erfolgen ausschließlich ab Werk.
§ 6
Lieferungen und Leistungen sind unverzüglich zu prüfen. Mängel sind innerhalb von zwei Wochen schriftlich anzuzeigen. Die Gewährleistung des Verkäufers beschränkt sich auf die Nachbesserung seiner Lieferungen und Leistungen oder kostenlosen Ersatz nach Wahl des Verkäufers. Soweit gesetzlich zulässig, ist die Verpflichtung des Verkäufers zur Leistung von Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrunde, begrenzt auf den Rechnungswert, der an dem schadenstiftenden Ereignis unmittelbar beteiligten Warenmängel.
§ 7
1. Der Verkäufer behält sich das Eigentum an allen gelieferten Waren und Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung vor.
2. Soweit unser Vertragspartner Kaufmann ist, behält der Verkäufer sich das Eigentum an sämtlichen Lieferungen und Leistungen bis zur Bezahlung der Gesamtforderungen aus der Geschäftsverbindung vor. Der Vertragspartner tritt in diesem Fall schon bei Ver-tragsschluss die ihm zur Veräußerung oder aus einem sonstigen Rechtsgrunde zu-stehenden Forderungen gegen seinen Abnehmer mit allen Nebenrechten sicherungs-halber in voller Höhe an den Verkäufer ab.
3. Werden die gelieferten Waren oder die daraus vom Käufer hergestellten Waren, an de-nen der Verkäufer Eigentum oder Miteigentum hat, vom Käufer be- oder verarbeitet, er-streckt sich der Eigentumsvorbehalt auch auf die gesamte neue Sache. Der Käufer er-wirbt Miteigentum zu dem Bruchteil, der dem Verhältnis seiner Zahlung zu dem der vom Verkäufer gelieferten Ware entspricht.
4. Übersteigt der Wert des dem Verkäufer zur Sicherheit dienenden und unter Eigentums-vorbehalt gelieferten Gegenstandes die bestehende Gesamtforderung um mehr als 20%, so wird der Verkäufer auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe von Si-cherheiten verpflichtet. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt dem Ver-käufer.
5. Der Verkäufer ist berechtigt, die Eigentumsvorbehaltsrechte geltend zu machen, ohne vom Vertrag zurückzutreten.
§ 8
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Köln. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
§ 9
Die Unwirksamkeit und Nichtigkeit einzelner Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäfts-bedingungen berührt nicht die Rechtsgültigkeit der übrigen Bestimmungen.

Stand: Oktober 2014